Umweltdachverband appelliert an Österreich-Konvent: Verfassungsschutz für unser Wasser!

Kampagne "Wasser-Manifest" geht zum Weltwassertag 2004 ins Finale - NGO-Delegation bei Präsident Fiedler vorstellig

Der Umweltdachverband und seine Mitgliedsorganisationen stellen den diesjährigen Weltwassertag, der jährlich am 22. März stattfindet, voll ins Zeichen des "Wasser-Manifestes für Österreich". Eine Delegation übergibt heute um 11 Uhr die Forderungen des Manifestes an den Präsidenten des Österreich-Konvents, Dr. Franz Fiedler. Angeführt von Dr. Gerhard Heilingbrunner, dem Präsidenten des Umweltdachverbandes, klopfen weiters jeweils stellvertretend für ihre Organisationen Martin Greiner (Verband der Österreichischen Arbeiter- Fischerei-Vereine), Mag. Peter Haßlacher (Oesterreichischer Alpenverein), Michael Janetzke (Österreichische Wasserschutzwacht), Dr. Sebastian Kux, (Österreichischer Alpenschutzverband), Mag. Franz Maier (Geschäftsführer des Umweltdachverbandes), DI Gerald Plattner (Naturfreunde Österreich), Mag. Christine Pühringer (Naturschutzbund Österreich), Dr. Edith Söllner (Österreichischer Touristenklub), Dr. Friederike Spitzenberger (BirdLife Österreich), Dr. Hubert Trimmel (Verband Österreichischer Höhlenforscher) und DI Gerhard Woschitz (Österreichischer Fischerei-Verband) an die Tür des Vorsitzenden des Österreich-Konvents. Ihre gemeinsame Hauptforderung lautet:
"Umfassender Schutz der Lebensressource Wasser in der neuen Bundesverfassung!"

"Unsere Kampagne hat das Bewusstsein für einen umfassenden Schutz der Verfügungsrechte über unsere heimischen Wasserressourcen entscheidend gestärkt. So sprechen sich heute alle wichtigen Kräfte dieses Landes gegen eine Liberalisierung im sensiblen Bereich der Wasserversorgung aus. Ich möchte allen danken, die sich in den letzten Monaten mit uns für einen besseren Schutz der heimischen Wasserressourcen eingesetzt haben - mein besonderer Dank gilt dabei auch den Tausenden privaten Unterstützern", sagt Heilingbrunner.

Breiter Schulterschluss für unser Wasser!

In einer Allianz mit dem Österreichischen Städtebund und dem Österreichischen Gemeindebund, hat sich der Umweltdachverband im "Jahr des Wassers 2003" vehement für die Beibehaltung der Gemeinnützigkeit der Wasserver- und -entsorgung und für deren Verankerung in den Gemeinden eingesetzt. Und das mit Erfolg: Sowohl beim Grünbuch zur Daseinsvorsorge als auch bei der Abstimmung über die Binnenmarktstrategie hat das EU-Parlament ein klares und unmissverständliches "Nein!" zu allen Liberalisierungsbestrebungen in der Wasserversorgung abgegeben!

"Für die Wasserkonzerne stellt dieses Abstimmungsergebnis eine ordentliche ,Schlappe' dar. Allerdings kann man sicher sein, dass die Heerschar an Brüssel-Lobbyisten alles daran setzen wird, um das Ergebnis wieder umzukehren. Hier gilt es, wachsam zu bleiben. Deshalb fordern wir, dass der Österreich-Konvent mit gutem Beispiel vorangeht und alles unternimmt, um unsere Wasserressourcen vor den Zugriffen der EU-Konzerne zu sichern!", appelliert Heilingbrunner.

Verfassungsschutz für unser Wasser!

"Die Wasserversorgung ist nicht zu vergleichen mit der Bereitstellung von Strom oder Gas. Denn bei der kostbaren Ressource Wasser geht es auch um die Sicherung und den Schutz der hohen Trinkwasserqualität und Gewässergüte", sagt Heilingbrunner. Österreich verdankt sein hohes Niveau in der Wasserversorgung seinen konsequenten Anstrengungen im Gewässerschutz. Dafür wurde auch enorm viel an Volksvermögen investiert. So hat jede Österreicherin und jeder Österreicher über die eingehobenen Gebühren und Steuern rund 10.000 Euro zu diesem Standard beigetragen. Dieses Volksvermögen darf nicht leichtfertig verschenkt werden. Die Bundesländer Wien, Nieder- und Oberösterreich haben den Wasserschutz bereits in ihren Landesverfassungen verankert. Die Neufassung der Bundesverfassung muss dafür genutzt werden, um das diesbezügliche Defizit auf gesamtstaatlicher Ebene endlich zu beheben", sagt Heilingbrunner.

Mit dieser Forderung sind wir in Europa nicht allein. So wurde z. B. bereits 1998 in den Niederlanden ein Verfassungsgesetz verabschiedet, wonach die Lieferung von Trinkwasser ausschließlich von Wasserwerken erfolgen darf, die im Eigentum der öffentlichen Verwaltung sind.

"Wir wollen darüber hinaus für Österreich erreichen, dass die Lebensressource Wasser umfassend und unter Wahrung seiner ökologischen Substanz geschützt wird. Die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Österreich bringt diesbezüglich die große Chance, diesen Schutz in allen Bereichen entsprechend zu verankern: von der Bewirtschaftung der Quellschutzwälder bis hin zur vorsorgenden Wassernutzung", so Heilingbrunner.

Eckpunkte eines umfassenden Wasserschutzes in Österreich

- Strenger Schutz der noch unberührten Bach- und Flussläufe, Seen, Feuchtgebiete, Moore und Gletscher sowie deren Vorfelder und Aufnahme in die von der EU-Wasserrahmenrichtlinie geforderten Schutzgebietslisten.

- Mehr Mitsprache der Bevölkerung beim Hochwasserschutz und Baustopp in unmittelbaren Hochwasserabflussgebieten sowie klare Bevorzugung eines ökologisch verträglichen Hochwasserschutzes.

- Österreichweite Feuchtgebiets- und Ufergestaltungsoffensive und Eliminierung aller diesbezüglich nicht nachhaltigen Förderungen.

- Flächendeckender Schutz aller Trinkwasserreserven und möglichst rasche Wiederherstellung des guten Zustandes in verschmutzten Quell- und Grundwassergebieten.

- Absoluter Bau- und Planungsstopp für Wasserkraftwerke an natürlichen und naturnahen Flussläufen und Ökologisierung der bestehenden Kraftwerke (Fischaufstiege, Restwasser etc.).

- Kein Ausbau der Donau als Wasserstraße für große Lastkähne.

- Offener Wasser-Dialog zur Einbindung aller interessierten Gruppen in die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie.

"Das Wasser-Manifest hat eindrücklich gezeigt, dass die ÖsterreicherInnen über die Zukunft der heimischen Wasserressourcen mitreden wollen. Der Umweltdachverband und seine Mitgliedsorganisationen wollen diesen Willen umsetzen und das Mitspracherecht der Bevölkerung stärken. Wir fordern daher, dass in Zukunft auch die notwendigen Budgetmittel für eine aktive Beteiligung der Öffentlichkeit in Wasserbauprojekten vorgesehen wird. Denn neben dem Verfassungsschutz der heimischen Wasserressourcen ist die Eigenverantwortung der Bürger der zweite Schlüssel für eine nachhaltige Wasserzukunft in Österreich", so Heilingbrunner abschließend.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /